Mittlerweile ist glücklicherweise landläufig bekannt, dass ein Front-Airbag vorne eine Bedrohung für Kinder in rückwärtsgerichteten Kindersitzen darstellt. Warnzeichen findet man sowohl in Autos am Armaturenbrett oder Handschuhfach als auch an den Kindersitzen, welche entgegen der Fahrtrichtung eingebaut werden können.
Auf die häufigere Verwendung von rückwärtsgerichteten Kindersitzen auf dem Beifahrersitz, vor allem Babyschalen, haben die Fahrzeughersteller reagiert und in Autos jüngeren Baujahrs kann der Airbag oft leicht ab- und angeschaltet werden. Bei älteren Autos gibt es diese Möglichkeit leider oft nicht. In einigen Autos kann man den Airbag in einer Werkstatt dauerhaft deaktivieren lassen, wenn man vorne auch dauerhaft einen Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung wie Reboarder oder Babyschale nutzen möchte. Sollte das in einem Auto nicht möglich sein, dann kann man auf dem Beifahrersitz keine rückwärtsgerichteten Kindersitze nutzen.
Es ist auch wichtig, dass man beim Transport von Kindern in vorwärtsgerichteten Kindersitzen an den Front-Airbag denkt. Dieser Airbag ist auf das Gewicht eines Erwachsenen ausgelegt und hat für ein Kind zu viel Wucht. Aus diesem Grund steht im Handbuch eines Autos eine Empfehlung, wie man beim Transport von Kindern in vorwärtsgerichteten Rückhaltesystemen, wie Kindersitze dort meist heißen, zu verfahren hat.
Hier gibt es mehrere verschiedene Empfehlungen, die uns regelmäßig begegnen:
- Der Beifahrersitz soll ganz zurück geschoben werden.
- Der Front-Airbag soll ausgeschaltet werden.
- Der Beifahrersitz soll ganz zurück UND der Front-Airbag soll ausgeschaltet werden.
- Auf dem Beifahrersitz dürfen gar keine Kindersitze genutzt werden.
- Einige Autohersteller produzieren eigene Kindersitze und nur diese dürfen verwendet werden, da diese mit dem Airbag unter Zuhilfenahme eines verbauten Chips kommunizieren. Dies gilt dann auch für rückwärtsgerichtete Babyschalen. Das ist aber ein spezieller Fall und manchmal gilt es nur für rückwärtsgerichtete, manchmal für beides. Hier kann man auch eine Fachwerkstatt fragen.
Weiterhin gibt es noch die Seitenairbags. Es gibt jedoch einen großen Unterschied zum Front-Airbag: Die Seitenairbags ragen nicht in den Fahrgastraum hinein. Seitenairbags gibt es an verschiedenen Stellen und sie haben alle den Zweck, den Menschen vor Kollisionen mit Fenster oder Karosserie zu schützen und Schleuderbewegungen abzufangen. Da sie also nicht in den Raum des Fahrzeugs eindringen, sondern sich nur flach an den Seitenwänden entlang entfalten, gibt es unseres aktuellen Wissens nach keine Probleme mit eingebauten Kindersitzen. Hierzu haben wir verschiedene Kindersitzhersteller befragt, welche uns das bestätigt haben.
Relativ neu und nur in wenigen Autos bereits verbaut sind Gurt-Airbags. Hier dürfen ausschließlich Babyschalen und Kindersitze in Gruppe 1 bis circa vier Jahren mit Isofix eingebaut werden. Mit einem Autogurt mit Gurt-Airbag darf KEIN Kindersitz befestigt werden. In Gruppe 2/3, wenn das Kind im Kindersitz ab circa 3,5-4 Jahren mit dem Autogurt gesichert wird, sind die üblichen Gruppe 2/3-Sitze nutzbar. Also kurz gesagt: kleine Kinder in Gruppe 0 und 1 nur Isofix-gesichert, große Kinder in Gruppe 2 und 3 regulär mit oder ohne Isofix im Sitz angeschnallt.
Fangkörpersitze sind in Autos mit Gurt-Airbag komplett verboten!